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Alt 15.07.2011, 07:33
Adlatus Adlatus ist offline
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Standard AW: vorzeitige Rentenabfindung

nun gut so geht´s ganz genau:

Sozialgesetzbuch (SGB VI) Gesetzliche Rentenversicherung
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§ 107 SGB VI Rentenabfindung
(1) Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden. Für die Ermittlung anderer Witwenrenten oder Witwerrenten aus derselben Rentenanwartschaft wird bis zum Ablauf des 24. Kalendermonats nach Ablauf des Kalendermonats der Wiederheirat unterstellt, dass ein Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente besteht. Bei kleinen Witwenrenten oder kleinen Witwerrenten vermindert sich das 24fache des abzufindenden Monatsbetrags um die Anzahl an Kalendermonaten, für die eine kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente geleistet wurde. Entsprechend vermindert sich die Anzahl an Kalendermonaten nach Satz 2.
(2) Monatsbetrag ist der Durchschnitt der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente oder Witwerrente. Bei Wiederheirat vor Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten ist Monatsbetrag der Durchschnittsbetrag der Witwenrente oder Witwerrente, die nach Ablauf des dritten auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonats zu leisten war. Bei Wiederheirat vor Ablauf dieses Kalendermonats ist Monatsbetrag der Betrag der Witwenrente oder Witwerrente, der für den vierten auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonat zu leisten wäre.
(3) Für eine Rentenabfindung gelten als erste Wiederheirat auch die erste Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaft, die erste Heirat nach einer Lebenspartnerschaft sowie die erste Begründung einer Lebenspartnerschaft nach einer Ehe

Wirklich genau verstanden habe ich das aber nicht --> ich bleib dabei, bitte eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen.

@Silverlady
ja so ähnlich kenn ich das, man bekommt soweit ich weiß aber nicht die Rente ausgezahlt. Man bekommt den Arbeitnehmeranteil den man in den Jahren eingezahlt hat zurück. Der Arbeitgeberanteil bleibt im Topf. Damit verzichtet man auf alle Ansprüche gegenüber der RV. Das geht aber nur wenn man tatsächlich die EU dauerhaft verlässt.
(Ich glaube sogar gehört zu haben, dass das auch für Deutsche geht, die nachgewiesen dauerhaft auswandern. Aber das kann ich nur als Gerücht verbreiten, genau weiss ich es nicht)
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