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Alt 08.06.2006, 08:02
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Liebe Jutta,

ich bin engagierter Laie wie Du, aber "rechtlich sensibilisiert" und das auf einem etwas anderen Kanal, da ich als sog. "Rentenferner" (d.h. NACH dem 31.12.1946 geboren) nach erfolgreichen Landgerichts-, Oberlandesgerichtsinstanzen vor den entsprechenden Karlsruher Gerichten nun vor dem BGH gegen die Startgutschriftsfestlegung der Zusatzversorgungskasse (VBL) des Öffentlichen Dienstes klage. In einem entsprechenden Forum, in dem sich "Startgutschriftsgeschädigte" tummeln (www.vsz-ev.de dort: Forum ) gab es am 07.06.06 einen Forumseintrag einer Anwältin aus Hannover. Ich habe weiter recherchiert und einen entsprechenden Pressebeitrag dann dort (unter einem anderen Nickname) und hier im Forum plaziert.

Da ich davon ausgehe, dass einige der Krebsforumsleser von diesem Urteil des BSG betroffen sein werden, habe ich den Beitrag ins Krebsforum gestellt, obwohl ich selbst als Hinterbliebener gar nicht betroffen bin.

Ich kann keine weitere Hilfestellung anbieten, zumal auch die Urteilsbegründung noch gar nicht vorliegt. Vielleicht lohnt sich eine Rücksprache bei einem einschlägig versierten Anwalt.

Mit besten Grüßen
Shalom


Zitat des Beitrages der RA Frau Ott im VSZ-EV - Forum:


Am 01.06.2006 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Abschlag von 0.3 v.H. pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, rechtswidrig ist!

Ein schriftliches Urteil wird nicht vor dem Herbst erwartet, so dass die Entscheidungsgründe noch nicht im Einzelnen bekannt sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die Rentenbescheide entprechend neu berechnen muss.

Gleiches gilt dann natürlich auch für die VBL.

Hier ergibt sich jedoch das Problem, dass die Satzung erst entsprechend geändert werden müsste, so dass fraglich ist, ob sich der Anspruch derzeit ohne Klageverfahren ohne weiteres durchsetzen lässt.


Rechtsanwältin Jaana S. Ott

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Zitatende
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (12.06.2006 um 11:28 Uhr)
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