Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 31.01.2014, 15:35
Jan64 Jan64 ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.01.2011
Ort: Odenwald
Beiträge: 852
Standard AW: Krebs = Chronische Krankheit ?

Hallo Con,

selbst als nicht chronisch Kranker musst du nicht mehr als 2% deines Bruttojahreseinkommen zuzahlen. (Falls du verheiratet bist werden die Zuzahlungen und Bruttoeinahmen der Ehegatten zusammengezählt). Da du als Krebskranker in der Regel einen Schwerbehindertenausweis hast und mindesten 1 x im Quartal deswegen beim Arzt bist, solltest du als chronisch krank anerkannt werden. Dann musst du nur noch 1 % deines (Bei Verheirateten beider Ehegatten)Bruttoeinkommen zuzahlen. Anträge und genaue Informationen gibt es bei deiner Krankenkasse. Übrigens kann man zu viel geleistete gesetzlich Zuzahlungen auch rückwirkend geltend machen, deshalb Quittungen sammeln (auch die vom Ehepartner).

Hier die Ausführungen der AOK : https://www.aok.de/hessen/leistungen...lung-23618.php

Nicht erfasst von den Gesetzlich Zuzahlungen sind Z.B. Igel-Leistungen, Privatrezepte und nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Hilfsmittel welch selbst bezahlt werden. Die kann man nur als außergewöhnlich Belastungen bei der Steuererklärung angeben. Ob dabei dann was rauskommt ist von deinen Einkommensverhältnissen abhängig.

Gruß Jan
Mit Zitat antworten