Hallo Barbara,
leider kann ich mir keinen Reim auf diese Aussage des Sachbearbeiters machen, denn:
"Ist die Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen gemindert, gibt es als Sonderform das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die so genannte Regelung im Sinne der
Nahtlosigkeit.
Lies Dir unter beigefügtem Link mal durch, was unter Nahtlosigkeit steht:
http://www.betacare-infoservice.de/b...eit*&geladen=1
Hast Du verstanden, warum die das in Deinem Fall so regeln? Wenn nicht, dann würde ich es mir noch mal genau erklären lassen, z.B. auch erfragen welche NAchteile bzw. Vorteile die einzelnen PAragraphen für Dich haben. Sie scheinen ja offensichltich unterschiedlicher Natur zu sein. Im Zweifelsfall solltest Du mal einen psersönlichen Termin mit einem vis-a´-vis-Gespräch machen.
Gruß von birgit