Hallo Parigo!
Wichtig ist aber nach wie vor, dass Du erstmal WIDERSPRUCH einlegst!
Sonst beziehen die sich von der KK nachher daruaf, dass Du ja keinen Widerspruch eingelegt hast und dann hast Du verloren.
Du brauchst nur schreiben:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom ....... lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein.
Begründung folgt.
Mit freundlichem Gruß,
..... ........
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Datum und Unterschrift nicht vergessen und natürlich das Aktenzeichen des Widerspruchs. Am Besten schickst Du den Widerspruch PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN zur krankenkasse. Dann bekommst Du einen Schein, WANN genau der Widerspruch der KK zugestellt wurde.
Diesen Widerspruch solltest Du UNBEDINGT nicht versäumen!