AW: Termin Integrationsamt
Hallo Sunna
erst ein mal deinen Arbeitgeber gehen deine medizinischen Diagnosen rein gar nichts an, aber wenn das Integrationsamt hift durch finanzielle Hile deinen Arbeitsplatz zu erhalten, dann in minimaler Weise schon. Ein beispiel wäre zum Beispiel für einen Blinden eine tatastur in braille... dann wäre es ja ganz eindeutig, oder für einen ertaubten oder hörbehinderten, die Möglichkeit bei Konferenzen einen Dolmetscher, oder eine Rollirampe. Allerdings sind das Hilfen, an denen man offentsichtlich erkennen kann, wo die behinderung oder Einschränkung liegt. Allerdings Diagnosen braucht dein AG gar nicht wissen. da hilft die Schweigepflicht.
Das integrationsamt wird wenn alles normal läuft deinen AG schon informieren, mit welchen Hilfen zu arbeitsfähig sein könntest. das ist aber auch alles.
Mit der generellen Schweigepflichtsentbindung, Habe ich in dick und rot drauf geschrieben gilt nur für folgende Behörden und Ärtze...und das kleingedruckte nochmal durch gestrichen und drunter geschrieben ich widerrufe die Entbindung für.....
Deshalb bin ich dann noch mal von der DRV angeschrieben worden...inwieweit sie meiner privaten BU Auskunft geben können....also es hilft.
Was du machen sollst weiß ich leider nicht, da du ja so wie ich dasverstanden habe, auch keinen Berechtigten hinschicken kannst.
Auf jeden fall keine generelle Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, notfalls musst du dann jeder Behörde im einzelnen Einzelschweigepflichtsentbindungen geben. Macht zwar Mühe...weil allen Behörden (welche alle) du kannst ja die DRV die KK und den MDK des Integratuionsamtes entbinden und alle anderen nicht....
Ich hoffe du kommst im chaosbeitrag ertwas klar
Barbara
|