Thema: Vollmachten
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 20.08.2010, 11:47
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Vollmachten

Hallo,
also ich glaube, da muß man nicht unbedingt zum Notar.
Für die Bank braucht man eine spezielle Vollmacht, welche dann auch
enthält, "über den Tod hinaus", welche die zu betreuende Person unter-
schreiben muß. Also ganz genau mit der Bank abklären, eine normale
Vollmacht genügt da nicht.
Was die Betreuung/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht angeht. Diese
muß unbedingt mit dem Hausarzt abgesprochen werden und auch im KH
sofort darauf hinweisen. Auch eine Kopie beim Arzt lassen. Ich hatte
zwar eine, aber der Hausarzt tat so, als ob er nichts wisse und er kann
dann Behandlungen machen, für welche man nicht zugestimmt hat. Selbst
wenn der Patient, gutmütig und etwas senil, wie sie halt im Alter sind,
zustimmt, kann sich der Arzt darauf berufen, da er ihn für entscheidungsfähig
hält.
Leider ist bei mir das Kind in den Brunnen gefallen und es ist nicht mehr
rückgängig zu machen, es blieb nur Trauer.
Gruß Altmann
Mit Zitat antworten