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Alt 11.04.2003, 11:56
Gast
 
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Standard Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo Manu,
Astrid hat Recht, der Urlaub verfällt nicht, nur weil du krank gewesen bist. In dem Jahr, in dem du krank geworden bist, hast du trotzdem den vollen Urlaubsanspruch. Kehrt man erst im darauffolgendem Jahr wieder zurück, hat man auch für dieses Jahr den vollen Urlaubsanspruch. Den Sonderurlaub für Schwerbehinderte erhält man ebenfalls komplett (wenn vorhanden) für das Jahr, in dem die Schwerbehinderung anerkannt wurde. Solltest du allerdings aus der Krankheit in EU-Rente gehen, dann verfällt der Urlaub komplett. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Alles Gute und liebe Grüße
Susanne
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