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Alt 10.08.2003, 12:21
Gast
 
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Standard Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo Manu,
bei mir ist leider der Urlaub verfallen, da im Tarifvertrag geschrieben steht, dass man die Ansprüche bis spätestens 30.06 des Folgejahres geltend gemacht haben muß. Ich klage nun deshalb, denn ich hatte ja keine Möglichkeit vorab in den Urlaub zu gehen. Ich werde dich über das Urteil informieren.
Sabinename@domain.de
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