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Alt 17.01.2004, 01:45
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Beiträge: 432
Standard Gesundheitsreform - Taxigebühren

Bericht von AOL am 16.01.2004:

Sonderregelung für chronisch Kranke schon ab nächste Woche

Berlin
- Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat angekündigt, dass die Änderungen der Praxisgebühr für chronisch Kranke bereits kommende Woche beschlossen werden. Der Gemeinsame Ausschuss von Kassen und Ärzten habe den Termin von Ende Januar vorverlegt, sagte Schmidt am Donnerstagabend im ZDF.

Neudefinition chronischer Erkrankung

Unter dem Druck von Politik und Öffentlichkeit verständigten sich Ärzte und Kassen auf eine erweiterte Definition für chronische Erkrankungen. Auch jene Patienten, die sich wegen gravierender Dauererkrankungen ambulant ärztlich behandeln lassen, sollen dazu zählen. Die Erweiterung der Chroniker-Richtlinie - Schmidt nannte neben Krebs- und Aidskranken auch Diabetiker, die sich regelmäßig Insulin spritzen - hat für die Betroffenen erhebliche finanzielle Bedeutung: Chronisch Kranke müssen nach den Regelungen der Anfang Januar gestarteten Gesundheitsreform nur halb so viel zur medizinischen Behandlung zuzahlen wie andere Patienten.

Unklar ist weiter, ob es künftig Jahresrezepte für die Anti-Baby-Pille gibt. Damit will Schmidt verhindern, dass junge Frauen zwischen 18 und 21 Jahren bei jeder Abholung eines Folgerezeptes für die Pille erneut die Praxisgebühr entrichten müssen. Aus den Reihen der SPD-Fraktion war eine solche Regelung auch für andere Dauermedikationen gefordert worden. Die Grünen wandten sich gegen weitere Ausnahmen.

Sonderregelungen für Sozialhilfeempfänger

Für Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen zeichnet sich eine reduzierte Zuzahlungsobergrenze von drei Euro im Monat ab. Das bestätigte Gesundheits-Staatssekretär Klaus Theo Schröder. Über eine entsprechende Ausnahmeregelung werde derzeit mit Kostenträgern und Krankenkassen verhandelt. Andere Sozialhilfeempfänger sollen maximal sechs Euro im Monat zuzahlen. Aktuell müssen bedürftige Heimbewohner fast ihr gesamtes Taschengeld für Zuzahlungen aufwenden.

Auch das Problem der Fahrtkostenerstattung für Arztbesuche von besonders Gehbehinderten oder Hilfsbedürftigen ist praktisch gelöst. Sie sollen schon von diesem Freitag an die Kosten von der Kasse erstattet bekommen. Im Vorgriff auf eine abschließende Regelung sagten die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen eine solche Erstattungspraxis zu, teilte Staatssekretär Schröder mit. (ha/dpa)



Auch ich habe von meiner KK (Barmer) bereits die Zusage zur Übernahme der Taxikosten zur Chemotherapie. Den Antrag habe ich kurz vor Jahresende gestellt. Normalerweise muß man mind. 5 Euro pro Fahrt selber zahlen, bei vom Arzt bescheinigten Serienfahrten nur die Erste und die Letzte Fahrt je 5 Euro.

Schönes Wochenende an alle
Tina
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