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Alt 13.05.2003, 21:24
Gast
 
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Standard Aufhebungsvertrag während Arbeitsunfähigkeit?

Liebe Petra,
bevor Du irgendetwas unterschreibst, solltest Du UNBEDINGT Dich VORHER bei der BfA oder LVA schlau machen. Denn was wäre, wenn evtl. eine Rente nicht im Anschluss gezahlt wird??

Es ist natürlich wichtig, wie Deine gesundheitliche Prognose aussieht, was Du von Deinem Leben erwartest, was Du noch vorhast.

Aber unterschreibe NIEMALS vorzeitig einen Aufhebungsvertrag. Gerade Du hast im Betrieb noch so viele Rechte (wobei natürlich zu beachten ist: wenn in einem Unternehmen z.B. ein ganzer Bereich geschlossen wird und diese Mitarbeiter entlassen werden, dann kann auch nciht mehr auf gesetzl. geschützte Mitarbeiter Rücksicht genommen werden).

Man kann und darf Dir einfach - so ohne Kenntnis aller Umstände und Dinge - hier keinen ferndiagnostischen Rat geben.

Zu bedenken ist vielleicht:
1. Deine derzeitige Gesundheitsprognose
2. Was willst Du in der Zukunft?
3. Wie weit kommst Du mit EUR 30.000,00??
vergiss nicht: die sind schnell aufgebraucht.
4. Ist mit einem anwaltlichen Rat evtl. noch mehr Abfindung auszuhandeln? (vielleicht bist Du in der Rechtschutzversicherung)
5. Was passiert, wenn Du das Angebot abschlägst??
Sollst Du so oder so später entlassen
werden? - würde dann überhaupt eine Abfindung
an Dich gezahlt werden?
6. Der Rat eines Betriebsrates ist nicht immer heilig. Sie stehen manchmal auch auf Seiten der Arbeitgeber (natürlich sind sie hilfreich, aber manchmal können und wollen sie die Mitarbeiter nicht besser beraten).
7. Sprich mit Deinem Arzt
8. Sprich mit der Krankenkasse
9. Sprich mit der Rentenkasse
10. Versuche, alle Dinge abzuwägen.

Vielleicht habe ich Dir ein paar Denkanstöße geben können.
Aufhebungsverträge sind gesetzlich nicht geregelt. Kündigungen schon.

Ich wünsche Dir alles Gute,
Sonja
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