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Alt 19.01.2006, 17:07
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra und allen anderen auch ein liebes hallo,

vor ca. einer Stunde habe ich den Ablehnungsbescheid der Rentenversicherung in meinem Briefkasten vorgefunden.

"... ärztlicherseits ist Folgendes festgestellt worden:
- keine wesentliche Leistungseinschränkung infolge meines Lymphoms
- keine wesentliche Leistungseinschränkung infolge meiner Schuppenflechte
ohne arthritischen Befund
- medikamentös behandelte arterielle Hypertonie.
Mit dem vorhandenen Leistungsvermögen können Tätigkeiten im Umfang von mindestens sechs Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche regelmäßig ausgeübt werden. ... Sie sind in der Lage, in Ihrem bisherigen Beruf mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein ... Sie sind daher weder voll noch teilweise erwerbsgemindert ..."

Das kann ja wohl so nicht sein. Ich sollte mich wohl bei dem Gutachter bedanken . Vielleicht erinnert Ihr Euch, es war der, der ununterbrochen sein Diktiergerät vollsabberte und der mich nicht einmal gefragt hatte, wie es mir geht und was ich für Beeinträchtigungen habe. Außerdem sind gar nicht alle meine Erkrankungen berücksichtigt worden.

Am letzten Montag war ich ja vom Arbeitgeber zum Vertrauensarzt geschickt worden. Die Ärztin erklärte mir aufgrund meiner vielen schweren Erkrankungen sofort, dass sie dem Dienstherrn auf keinen Fall mitteilen kann, dass ich in ein oder zwei Wochen wieder dienstfähig wäre und empfahl mir dringend, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

So, jetzt habe ich aber noch eine Frage und hoffe, dass Ihr mir da helfen könnt. Der Bescheid ist vom 16.1., mir heute, also am 19.1. zugegangen. Da ich VdK-Mitglied bin, habe ich natürlich sofort wegen eines Anwaltstermins nachgefragt. Am 16.2., um 16.00 Uhr, kann ich erst dorthin. Reicht die Zeit für den Widerspruch wirklich aus?

Petra, hast Du eigentlich Neuigkeiten?

Liebe Grüße

Ingrid

@ Luci: Deine Geschichte ist der absolute Knaller. Da kann jeder nur den Kopf schütteln.
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