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Alt 11.02.2007, 20:35
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.157
Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo Kerstin,

Widerspruch bedeutet noch lange nicht, dass es sofort zu einem Klageverfahren kommt. Wenn das deine Anwältin wirklich so gesagt hat, finde ich das schon ziemlich vorgegriffen...
Erfahrungsgemäß wird bei einem Widerspruch erst einmal geprüft, ob eine weitere Reha deine Leistungsfähigkeit wieder herstellen bzw. stark verbessert werden könnte.
Ich würde also wirklich erst einmal den neuen Bescheid abwarten und nicht jetzt schon an Klage denken...

Leider ist es aber inzwischen bekannt, dass Krebskranke NACH der Heilungsbewährung von 5 Jahren (sind die rum bei dir nach der 2. Erkrankung?) es sehr schwer haben, auf KÖRPERLICHE Beschwerden einen Rentenanspruch durchzusetzen.
Genauso ist bekannt, dass die Rentenversicherung bei einer Krankheits-Kombination Krebs/Psyche bedeutend vorsichtiger mit einer Ablehnung sind.
Tja, für mich ist es eigentlich total normal, dass Krebs auch die Psyche angreift. Die Rentenversicherung will es allerdings schriftlich haben...

Liebe Grüße
Norma
PS: Wenn dein Mann berufstätig ist und du dadurch keinen Anspruch auf HartzIV hast, dann bleibt eigentlich nur noch der Wohngeldantrag. Trotzdem solltest du HartzIV versuchen, denn da gibt es Freibeträge, die vom Gehalt deines Mannes abgezogen werden. (Weißer Ring ist natürlich Quatsch! Deutsche Krebshilfe zahlt nur bei absoluter Hilfsbedürftigkeit!)
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