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Alt 15.02.2007, 12:25
Julie C. Julie C. ist offline
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Registriert seit: 18.10.2006
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Standard AW: Klageverfahren wegen EU-Rente

Hallo, Norma !

Ich habe das Prinzip auch verstanden.
Aber die Eingangs-Fragestellung von Kerstin war eine andere und ich
habe versucht, diese Frage zu beantworten.

Der psychische Aspekt steht auch bei mir aus eigener Erfahrung
im Vordergrund. Meine Arbeitslosigkeit und die Erfahrungen mit Hartz IV und der ARGE (Arbeitsgemeinschaft = Jobcenter)
(inkl. Zwangsumzug wegen EUR 40,- zu hoher Miete, den ich vor dem Sozialgericht zumindest vorläufig abwehren konnte)
sind nicht ohne Folgen geblieben. Ich bin seit Jahren in neurologischer/psychiatrischer
Behandlung und der "Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit" hat mich im letzten Jahr durch
ein Gutachten (allerdings nur "nach Aktenlage") für 6 Monate befristet als nicht erwerbsfähig erklärt.
Dieses Gutachten wurde allerdings von einem Neurochirurgen erstellt.
Das befristete Gutachten (nach Aktenlage) ist jetzt abgelaufen und
nur durch meine eigene Initiative ist es mir jetzt endlich gelungen, dass
ein psychologisches Gutachten durch einen Facharzt erstellt wird und
ich überhaupt persönlich beim "Ärztlichen Dienst der BA" erscheinen darf.
Meine ARGE sieht das gar nicht gerne, denn die Kosten belaufen sich auf ca. EUR 800,-
Mein zuständiger Sachbearbeiter sagte vor 2 Wochen zu mir, dass ich
eine gute Schauspielerin sei. Er meint, das Problem bei diesen seelischen Erkrankungen
sei schließlich, dass man sie als Außenstehender ja nicht sehen kann.

Ich muss nun alle 3 Monate ein aktuelles Attest meines Arztes vorlegen,
denn sonst wird mir noch weniger geglaubt.

So, nun habe ich mich aber genug "geoutet" und es ist mir auch nicht ganz leicht gefallen.
__________________
Viele Grüße
Julie

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(B. Brecht)
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