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Zitat von Silleke
Hallo ALtmann ,
Mit 60 in die vorgezogene Altersrente kannst du nur, wenn du einen GdB von 50 hast. Ich meine mich zu erinnern ,dass bei dir bald die 5 Jahre Heilungsbewährung rum sind. Dann musst du damit rechnen, herunter gestuft zu werden,wenn bis dahin keine Metastasierung aufgetreten ist. Guck dir unbedingt an, was da bleibt, wenn für den Brustkrebs nur noch 20 oder allenfalls 30 GdB bleiben. Es könnte jetzt Sinn machen, dass du für die anderen Erkrankungen frühzeitig Erhöhung beantragst. Darum zu kümmern, wäre sehr wichtig für dich .
LG SIlleke
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Liebe Altmann + liebe Silleke,
bin Jahrgang 1949 und hätte mit 60 und 18 % Abzug gehen können, mit 50% GDB reduziert sich der Abzug. Ich weiß nicht genau ca. 8%? Auf jeden Fall weniger wie normal.
Ich habe meine EU-Rente direkt bis 65 und 2 Monate verlängert bekommen. Ob da jetzt schon ein Abzug includiert ist weiß ich nicht oder ob der dann bei der Altersrente vorgenommen wird, weiß ich nicht.
Bis dann
Angelika