Liebe Amazonengirl, in Deinem Beitrag vom 27.04.12 schreibst Du folgendes:
Zitat:
Zum ersten Mal muß ich in meiner Lohnsteuererklärung angeben, das ich Rente beziehe. (seit Nov. 2011) Zuvor gabs KK-Geld,Übergangsgeld,ALG
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Krankengeld, Übergangsgeld und ALG werden unversteuert ausgezahlt, erst über den Lohnsteuerjahresausgleich wird eine Steuer berrechnet.
Deshalb hast Du eine Nachzahlung vom Finanzamt erhalten, je nach Steuerklasse und Anzahl der Kinderfreibeträge wird die Höhe der Steuer berechnet.
Elisabethh.