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Alt 27.10.2010, 11:28
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Interessante gesetzliche Vorschriften zur Teilhabe am Arbeitsleben

Dann stell den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben jetzt mit dem Ablehnungsbescheid beim Arbeitsamt. Die müssten jetzte eigentlich zuständig sein und dürfen nicht ablehnen.

Hast du einen GdB?
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Sabine
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