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Alt 12.12.2008, 07:49
Katharina Katharina ist offline
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Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Hallo Nicole,
das ist echt unfassbar!
Ich würde als allererstes Einspruch einlegen und in dem gleichen Schreiben rechtiche Schritte ankündigen. Vielleicht bewegt die KK sich dann noch einmal.
Ich vermute, Du wirst Dir wirklich eien Anwalt nehmen müssen.
Die Begründung ist ja wirklich mehr als Hahnebüchen! Da steht man wirklich fassungslos daneben!!
Verlier den Mut nicht!!
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Katharina
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