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Alt 13.03.2016, 00:51
Henning Sp Henning Sp ist offline
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Standard AW: Spezielle Klinik für Anschlussheilbehandlung nach Nierenentfernung?

Hallo Stefan,

Selbstverständlich hat man selbst ein Mitsprache, oder besser gesagt Vorschlagsrecht für eine Klinik. Inwieweit der eigene Wunsch berücksichtigt wird, hängt oftmals heutzutage leider auch von der Entfernung zum Wohnort ab, da dies indirekt Höhere Kosten (Fahrtkosten) verursacht.

Anspruch hat Deine Mutter auf jeden Fall, dies hat auch nichts mit der Tumorgröße zu tun.

Eingeleitet wird so ein AHB Verfahren normalerweise immer automatisch direkt über den Sozialdienst im Krankenhaus. Bei Krebserkrankungen ganz allgemein wird dann im nächsten Schritt immer die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung eingeschaltet, die dann alles weitere veranlasst.

Schau mal nach unten www.argekrebsnw.de

Deine Mutter hat nach dieser AHB zweimalig, frühestens jedoch nach einem Jahr, erneut Anspruch auf eine Reha (erfolgt nicht automatisch) dies muss sie dann beantragen (mit Klinikwunsch) je nachdem ob sie noch berufstätig ist, entweder bei der Krankenkasse oder dem Rententräger.

LG
Sigrid

Geändert von gitti2002 (13.03.2016 um 20:34 Uhr) Grund: PN
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