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Alt 03.01.2008, 21:11
Mahuna Mahuna ist offline
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Standard AW: Oma, fast 100 Jahre alt...was tun?

Hallo Iris,

das mit dem Amtsgericht hat mir jetzt auch keine Ruhe gelassen und ich habe mal den Ordner rausgekramt.

da steht:

es wird mit der Betreuung angeordnet mit folgendem Aufgabenkreis:
Aufenthaltsbestimmung mit Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Abschluß, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim,-Pflegevertrages, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern.

Stempel, Unterschrift usw....

Wegen den finanziellen Dingen wie Kontovollmacht, das managt der Bruder von meinem Freund, wir haben uns halt die Aufgaben aufgeteilt.

Ich habe noch so einen superschlecht kopierten Wisch beim Amtsgericht mitbekommen, das Merkblatt für den Betreuer. Da hätte ich so einen Absatz gefunden wo es einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
Da heißt es.....zur Einwilligung in die Untersuchung des Gesundheitszustands, in die Heilbehandlung oder in einen ärztlichen Eingriff bei dem Betreuten, wenn die begründete Gefahr besteht, daß der Betreute aufgrund der Maßnahmen stirbt oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.

Was ist hier eine begründete Gefahr?

Hier widerspricht sich einiges. Das Amtsgericht hat damals aufgrund der Dringlichkeit der Amputation das ganze innerhalb 24 Stunden entschieden daß ich als Betreuerin geeignet bin und die Einwilligung zur OP dann auch unterschreiben darf. Da war vorher sogar der Richter noch selbst im Krankenhaus und hat Oma angeschaut und mir dann später am Telefon gesagt, ja, das ist ok mit mir, ich bin ab sofort Betreuerin und darf jetzt auch unterschreiben, Entscheidungen treffen, damit Oma operiert werden kann.

Mir kommt das so vor, als ob die vom Amtsgericht die Entscheidung garnicht selbst treffen wollten, das verursacht ja bei denen nur mehr Papierkrieg, deswegen war dann wohl dieses Eilverfahren.
Genauso komisch ist auch, daß die Betreuung bis zum 06.02.2014 gilt, erst dann wird wieder geprüft und auch Oma wieder vom Amtsgericht angehört, sprich wieder persönlich begutachtet (Oma wäre zu diesem Zeitpunkt dann 106 Jahre alt )

Nee, also ich mach mir da jetzt nicht den Kopf, daß hier das Gericht Einwendungen hätte, welche Entscheidung wir jetzt im weiteren Behandlungsfortgang von Oma treffen.

Aber trotzdem lieb von dir, daß du mich auf diesen Punkt aufmerksam gemacht hast.

LG
Claudia
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