AW: Sozialrechtliche Hilfe bei Krebs
Hallo Bitup,
ihr solltet die Krankenkasse über die finanzielle Situation informieren und vor allem mitteilen, dass Grundsicherung, also Sozialhilfe, beantragt wurde. Private Krankenversicherungen sind dann verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Das Sozialamt wird die Beiträge bei der Bedarfsberechnung berücksichtigen. Bei Sozialhilfebedürftigkeit gibt es den s.g. halben Basistarif, d.h. nur halber Beitragssatz, der dann vom Sozialamt berücksichtigt wird.
VG
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