Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 28.06.2017, 14:15
hildesheimer hildesheimer ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2015
Beiträge: 6
Standard AW: Sozialrechtliche Hilfe bei Krebs

Hallo Bitup,
ihr solltet die Krankenkasse über die finanzielle Situation informieren und vor allem mitteilen, dass Grundsicherung, also Sozialhilfe, beantragt wurde. Private Krankenversicherungen sind dann verpflichtet, einen sogenannten Basistarif anzubieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Das Sozialamt wird die Beiträge bei der Bedarfsberechnung berücksichtigen. Bei Sozialhilfebedürftigkeit gibt es den s.g. halben Basistarif, d.h. nur halber Beitragssatz, der dann vom Sozialamt berücksichtigt wird.
VG
Mit Zitat antworten