Liebe Zlata,
bitte lasse alles nachprüfen, was du jetzt an Schreiben erhälst!
Hier eine Erklärung, welche Witwenrente und weshalb man unterschiedliche bekommt:
Wenn der Ehemann stirbt, so hat die hinterbliebene Ehefrau einen Anspruch auf eine Witwenrente.
Bei der Witwenrente wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente unterschieden.
Einen Anspruch auf die große Witwenrente hat die Ehefrau, wenn der verstorbene Ehemann die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.
Zudem muss die Witwe noch
eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie muss erwerbsgemindert sein
- Sie muss ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erziehen
- Sie muss bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben
Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt werden, hat die Witwe einen Anspruch auf die
kleine Witwenrente, wenn der verstorbene Ehepartner die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die kleine Witwenrente wird nur für zwei Jahre gezahlt.
Die Höhe der Witwenrenten ist in den ersten drei Monaten unabhängig davon ob es eine kleine oder eine große Witwenrente ist, immer gleich. Sie wird in Höhe einer Versichertenrente gezahlt. Man spricht auch vom Sterbevierteljahr.
Nach Ablauf der ersten drei Monate erfolgt die Berechnung der Witwenrente wie folgt:
- Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Versichertenrente
- Die große Witwenrente beträgt 55 % der Versichertenrente
- Einkünfte der Witwe werden im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Rente angerechnet
- Es kann ein Zuschlag für Kindererziehung zur Rente beantragt werden.
Quelle: http://www.renten-fakten.de/witwenrente