AW: Ratlos.....
Wobei eine RLA aber sicher nur dann indiziert sein kann, wenn es wirklich einen begründeten Verdacht gibt. Ein einzelner LK mit ca. 10mm kann da kaum als Begründung genügen, denke ich.
Die RLA, egal ob offen oder per Schlüsselloch, ist nun wirklich keine Blinddarm-OP!!
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