AW: vorzeitige Rentenabfindung
Hallo Regina,
ja genauso habe ich das ja gemeint und erläutert. Warum Widerspruch?
Wenn der Abschlag einmal festgelegt ist, somit immer bleibt, dann den ganzen Rentenbezug über.
Habe ich nicht anders behauptet.
Es kann aber auch anders gehen, wenn man lange genug wartet, dann
eben kein Rentenabschlag. Aber in diesem Thread geht es ja um was
anderes.
Gruss Altmann
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