Thema: Betreung
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Alt 07.03.2007, 12:55
Benutzerbild von Steph570
Steph570 Steph570 ist offline
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Standard AW: Betreung

Gut , dann versuch ich mal das ganze ein bisschen aufzudröseln

Patientenverfügung (ist eigentlich klar)

Dadrin verfügt Deine Mum was im Fall von Unfall , schwerer Krankheit etc. getan und unterlassen werden soll.
Diese tritt in Kraft wenn sie selbst sich nicht mehr äußern kann.
Desweiteren können da Angehörige eingetragen werden , die dazu bevollmächtigt sind Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen.

In der PV meines Paps steht z.B.:

Sofern keine vernünftige Aussicht auf meine Gesundung von körperlicher und geistiger Krankheit oder von einer Schädigung besteht , ...... , bitte ich , das man mich sterben lässt und nicht durch künstliche Mittel (Intensivtherapie , Reanimation) am Leben erhält.
Sollte durch solche ärztliche Maßnahmen nicht mehr erreicht werden als eine Verlängerung des Sterbevorgangs oder eine Verlängerung des Leidens , verweigere ich hiermit ausdrücklich die Zustimmung zu irgendwie gearteten ärztlichen Eingriffen.

Der Bevollmächtigte (meine Mum, mein Bruder und ich) ist beauftragt und ermächtigt , meinen Wünschen Geltung zu verschaffen.


Das ist das eine.
Die PV hat aber nichts mit der VVM zu tun.


Die VVM dient zur Vermeidung der Bestellung eines Betreuers gemäß den §§ 1896 ff. BGB.
Sie geht daher einer Betreuung vor.
(Sorry , ist Beamtendeutsch )

Heißt in unserer Sprache das wenn Du so eine Vollmacht hast Deiner Mum kein Betreuer an Seite gestellt wird sonden Du sie in Ihrem Sinne vertritst.

Damit bevollmächtigt Deine Mum denjenigen der eingetragen ist sie in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Aber VORSICHT !! auch da gibt es Unterschiede.


Da wir die VVM über einen Notar gemacht haben , ist sie spezieller als eine die Du im Internet ausdrucken kannst.
Wenn Du genau wissen möchtest was da alles drin steht schick mir ne pn , ich tipp Dir das dann ab.

Weil in der VVM meines Paps steht z.B. drin das wir berechtigt sind Maschinen abzustellen.
Einwilligung in eine Unterbringung , die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden ist. u.s.w.

Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht ist es einigermaßen gut erklärt.
Auch das es teilweise beser ist einen Notar hinzuzuziehen.

Les Dir alles in Ruhe durch und wenn Du noch Fragen hast meld Dich einfach.

lg und
__________________
Nordisch nobel , Deine sanftmütige Güte , Dein unbändiger Stolz , das Leben ist nicht fair.
Es war ein Stück vom Himmel , das es Dich gibt.
(Grönemeyer)

Paps geb. 15.04.47 - gest. 08.02.07
Opipi geb. 19.03.22 - gest. 08.01.08
Schwiegerpapa geb. 23.08.35 - gest. 18.01.08
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