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Alt 05.02.2004, 23:53
Gast
 
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Standard bezahlung von mistelspritzen (1. quartal 2004)

ja biba und imi,
mein arzt sagt, daß es keine gesetzlich schriftliche regelung gibt. er hätte ein schreiben von der kassenärztliche vereinigung und muß, wenn er mistel auf rezept verschreibt, evtl. mit regress rechnen. auf diese wischi-waschi-regelung geht er nicht ein.
zur not habe ich aber einen anderen arzt, ich bin also versorgt.
dieses beispiel zeigt, wie wir mistelspritzer lösungen suchen müssen.
ich melde mich, wenn meine kv antwortet.
ingrid44
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