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Alt 20.04.2005, 14:48
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Standard Krankenkassen schnüffeln gern nach Intimdaten

Krankenkassen schnüffeln gern nach Intimdaten

Besonders begehrt sind Entlassungsbescheide von Kliniken und Pflegedokumentationen / Datenschutzbericht

BERLIN (HL). Erneut hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die unzulässige Praxis von Krankenkassen kritisiert, sich intime Patientendaten aus Krankenhausentlassungsberichten, Pflegeplanungsbögen und Pflegedokumentationen zu verschaffen.

Aus dem gestern vorgelegten Bericht des Datenschutzbeauftragten geht hervor, daß einige Kassen sich von ihren Versicherten Einwilligungserklärungen unterschreiben lassen, um auf diese Weise an Krankenhausentlassungsberichte sowie andere ärztliche Berichte und Behandlungsunterlagen zu gelangen. Diese Daten speichern die Kassen dann in ihren Akten.

Dazu der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar: "Diese Praxis halte ich nach wie vor für unzulässig." Derartige Unterlagen dürften die Kassen nur verschlossen und mit der Aufschrift "Ärztliche Unterlagen - nur vom MDK zu öffnen" an den Medizinischen Dienst (MDK) weiterleiten.

Zur Prüfung der Leistungspflicht bei verordneter häuslicher Krankenpflege fragen Krankenkassen auch bei Pflegediensten intime Patientendaten ab und sind auf diese Weise an Pflegeplanungsbögen "mit sehr detaillierten Angaben..., teilweise sogar Wundprotokolle mit Fotographien der Wunden pflegebedürftiger Menschen" gelangt. Tatsächlich berechtigt seien die Kassen nur, beim verordnenden Arzt nachzufragen, um die Berechtigung einer Verordnung zu prüfen. Im Zweifelsfall müsse der MDK eingeschaltet werden.

Ein besonderes "Objekt der Begierde" bei Kranken- und Pflegekassen sei die Pflegedokumentation. Diese sei aber keine Abrechnungsunterlage. Im Rahmen einer örtlichen Prüfung sei es allein Sache des Medizinischen Dienstes oder der von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellten unabhängigen Sachverständigen, Einblick in die Pflegedokumentation zu nehmen. Schaar: "Für eine Qualitätsprüfung durch die Pflegekassen selbst verbleibt kein Raum."
Quelle: Ärztezeitung
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