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Alt 13.06.2008, 13:16
Rehakles Rehakles ist offline
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Standard AW: Ich bin neu und wie erstarrt...

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Zitat von Breezy Beitrag anzeigen
Hallo Koepifisch,

warum bekommt Dein Mann erst ab 2009 die Rente?? Ich kann Dir nur raten Druck zu machen und Dir auch die mündliche Zusage schnellstens schriftlich bestätigen zu lassen!! Uns ist nämlich folgendes passiert und ich könnte schreien, dass wir uns damit nun auch noch befassen müssen in unserer Trauer!
Die Berufskrankheit ist bei meinem Vater schon seit einigen Jahren anerkannt worden (Asbestose)und er bezog Rente. Im November 2007 wurde zudem Rippenfellkrebs diagnostiziert! Daraufhin habe ich die BG angeschrieben, zwecks Erhöhung der Leistung. Ein Mitarbeiter der BG hat im Februar meinen Vater aufgesucht. Nachdem wir nun bis April noch immer keine Nachricht hatten, habe ich angerufen. Man sagte mir Ende April, das der Bescheid zwecks Erhöhung der Leistung Anfang Mai an uns verschickt werden soll und das die Zahlungen rückwirkend ab November erfolgen. Die Rückzahlungen sind bei uns eingegangen vor ca. 2 Wochen, der Bescheid nicht. Stattdessen kam ein Schreiben, dass man den Bescheid meinem Vater am 6. Juni (einen Monat später!) persönlich überreichen möchte. Mein Vater ist nun letzten Sonntag verstorben Der Bescheid der BG lautet nun: da der Bescheid nicht zugestellt werden konnte...ist der Bescheid nun nicht rechtskräftig!!!! Die hatten 17 Tage Zeit meinem Vater den Bescheid zu übermitteln! Ich kann es nicht fassen und koche vor Wut, weil wir das Geld für meine Mutter brauchen (Hinterbliebenenrente)!! Hat jemand einen Rat?? Die Rückzahlung ist auf dem Konto, die Zusage war mündlich da - aber man hat lange gewartet mit der Zustellung - bis mein Vater tot war! Das kann doch nicht rechtens sein?!?! Neben meiner Trauer, koche ich nun vor Wut!
Hallo Breezy,

ist inzwischen alles ok mit der BG?

Die Leistungen werden, wenn der Bescheid zu Lebzeiten nicht zugestellt wurde, im Rahmen der "Sonderrechtsnachfolge" an die Hinterbliebenen (hier: an Deine Mutter) ausgezahlt. Es ensteht somit kein finanzieller Nachteil.
Es ist nicht so, daß die BG in diesen Fällen "auf Zeit spielt".
Das würde gar nichts bringen.

Gruß Rehakles
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