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Alt 14.10.2015, 20:57
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northdakota northdakota ist offline
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Standard AW: Selbständig, Krankengeld, KSK und arbeiten

Bei mir besteht auch dieselbe Sachlage. Selbständig, freiwillig bei gesetzlicher Kasse versichert, erst nach 6 Wochen KG und leider auch seit Sept. 2015 Brustkrebsdiagnose. Ist eine totale hirnlose Gesetzgebung. Statt sich in der prekären finanziellen Situation ein Stück weit selber zu helfen, wäre der eine Aspekt. Der andere wäre, dass man ein Stück weit Normalität durch zwischenzeitliches Arbeiten wiedererlangen könnte. Das würde sich auf den Heilverlauf günstig auswirken.
Ist aber nicht so. Leg dich in die Ecke, dann kannst du das bischen Geld kassieren. Als hätten wir nicht schon genug Probleme....

Habe ich die Sachlage aber richtig verstanden, dass bei Selbständigen, die die 6 Wochen nach Krankschreibung NICHT gearbeitet haben und dann KG bekommen und dann aber ein Weile arbeiten und erneut krankgeschrieben werden, die Bezahlung fortgesetzt kriegen? In der Zeit der Arbeit spricht man ja vom "ruhen" des KG und die Zeit wird auf die 78 Wochen angerechnet. Mich interessiert da im Moment, ob das in diesem Fall nicht auf null gedreht wird, also 6 Wochen wieder warten auf KG-Zahlung.

Ich warte mit Freude auf Antworten dieser tollen "Spezialisten" hier, die es scheinbar besser blicken als manch KK-Mitarbeiter. Vielen Dank

Geändert von northdakota (14.10.2015 um 21:10 Uhr) Grund: weitere Gedanken dazu
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