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Alt 15.05.2009, 10:14
Iris13Evi Iris13Evi ist offline
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Standard AW: Hilfe! Man hat mich heute rausgemobbt!

Hallo Luna,

dazu benötigst Du wirklich keinen Rechtsanwalt.

Also nochmal:
Wenn Du noch Arbeitsunfähig bist (und bei der KK ausgesteuert), kannst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Deshalb gibt es die Möglichkeit ALG nach §125 SGB III zu beantragen.

§ 125 SGBIII
Minderung der Leistungsfähigkeit
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann,die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.


Nachdem Du dann einen Alg-Antrag nach § 125 SGB III gestellt hast, wird Dich die AfA auffordern innerhalb 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen. Wird durch die Reha die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt, wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt. Du bekommst dann solange ALG I (ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen) bist Du von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommst.
Entweder stellen die weiter Arbeitsunfähigkeit fest, dann bekommst Du Erwerbsunfähigkeitsrente oder es wird eingeschätzt, daß Deine Arbeits-fähigkeit wieder hergestellt ist, dann mußt Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bekommst ganz normales ALG. Gegen den Bescheid der Rentenversicherung kannst Du natürlich auch Widerspruch einlegen, wenn Du die Sache anders siehst.

Ich hoffe Du hast jetzt mehr Klarheit.

Liebe Grüße
Iris

Geändert von Iris13Evi (15.05.2009 um 10:57 Uhr) Grund: Ergänzung in orange
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