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Alt 17.09.2011, 16:35
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Conny Conny ist offline
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Standard AW: kindergeld schwerbehinderung private kk

Hallo Bilskirnier
wenn Du 22 J. bist und Kindergeld bekommen hast bist Du sehr wahrscheinlich in einer Ausbildung,auch Schulausbildung,wenn dies so wäre steht Dir meiner Meinung auch Kindergeld bei Krankheit zu,
Was anderes wäre es wenn Du Deine Ausbildung abbrechen würdest,in dem Fall wäre kein Anspruch mehr da.
Du schreibst dass Du bei Arbeitslosigkeit Kindergeld bekommen hast,das ist auch in Ordnung wenn Du beim Amt als ausbildungssuchend gemeldet warst,oder man hat eine Übergangszeit von 4 Monaten.
Leider können sich die Sachbearbeiter bei der Familienkasse auch mal irren ,deshalb würde ich mich nochmals,vielleicht schriftlich erkundigen,
Lieben Gruß Conny
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