AW: Reha abgelehnt HILFE
Liebe Sandra, bitte auch Deine behandelnden Ärzte um Unterstützung, lass Dir einen ärztlichen Befundbericht geben, den Du dem Widerspruchsschreiben beilegst. Ansonsten wird der Arzt durch die Deutsche Rentenversicherung ( oder den Kostenträger der Reha) erneut angeschrieben und um seine Stellungnahme gebeten. In den Rehaanträgen wird nach den Krankentagen gefragt, aber nur pauschal in Monaten, z.B. weniger als 3 Monate.
Auf dem Bescheid mit der Ablehnung steht eine Rechtsmittelbelehrung. Diese enthält sinngemäß den Text, dass Du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen kannst. Diese 4 Wochen musst Du unbedingt einhalten, auch empfiehlt es sich das Schriftstück als Übergabeeinschreiben mit Rückschein zu schicken, damit Du einen Beleg in der Hand hast. Aus dem Brief muss ganz eindeutig hervorgehen, dass Du Widerspruch gegen den Bescheid vom .................. einlegst. Danach kommt eine gut formulierte Begründung. Teile denen mit, dass Du mehrmals im vergangenen Jahr erkrankt warst und Deine Arbeitsfähigkeit stark gefährdet ist.
Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Elisabethh.
Geändert von Elisabethh.1900 (02.04.2010 um 21:25 Uhr)
Grund: Ergänzt
|