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Alt 27.03.2006, 00:00
PantaRei PantaRei ist offline
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Standard AW: Psychische Belastung -auch nach 17 Monaten noch-

Hallo Thomas,

schön, dass Du mich mal wieder korrigiert hast. Ich will wirklich keinen Kleinkrieg mit Dir hier führen, aber Deine Art zu diskutieren ist mir zu blöd und bringt wirklich nicht weiter.

Wie akut das Problem ist und ob es an fehlenden Neurotransmittern liegt, kann ich per Internet nicht beurteilen. In diesem Thread ging es aber nicht um Dein Halbwissen zu den Themen Depression und Berufsbereichnung von Psychotherapeuten (die sehr wohl geschützt ist!!), sondern um Müdigkeit, Antriebsarmut, Angst vor Rezidiven und verminderte Leistungsfähigkeit.

Wenn Du etwas genauer gelesen hättest, dann wäre Dir auch aufgefallen, dass Daisho geschrieben hat, dass er Hemmungen hat zum Psychotherapeuten zu gehen und Irox spricht von "psychokram".

Mir ging es darum, dass im 21ten Jahrhundert ein Gang zum Psychotherapeuten nichts anrüchiges ist und dass man es durchaus überlegen sollte, wenn man eine Krebserkrankung durchgemacht hat. V.a. wenn die Erkrankung der Grund und der Auslöser für die psychische Belastung ist und diese vorher noch nicht bestand.

Zwar ist eine Depression medizinisch gesehen eine Stoffwechselstörung. Aber auch die Störung des Stoffwechsels hat einen Grund und das kann bei uns sehr gut der Stress wegen der Erkrankung sein.

Nach meiner Meinung hätte eine Psychotherapie mir geholfen. Ich habe mir in den ersten Monaten bei jedem Ziepen und Zwicken irgendwo in meinem Körper eingebildet, dass das jetzt sicherlich ein neuer Tumor ist. Diese Angst lähmt, macht antriebsarm und vermindert die Leistungsfähigkeit enorm. Bei mir hat sich dies mit der Zeit gebessert, auch wenn eine Therapie sicherlich gut gewesen wäre. Der Krebs hat mich aber auch, wenn ich mir das Schicksal mancher Kollegen hier anhöre, viel viel weniger schlimm erwischt.


Was die Berufsbezeichnung angeht, irrst Du gewaltig: Es gibt seit 1998 ein Gesetz (PsychThG), das sehr genau regelt, wann man sich Psychotherapeut nennen darf. Aus diesem Gesetz ergibt sich, dass eigentlich nur Psychologen und Mediziner mit einer umfangreichen Zusatzausbildung sich "Psychotherapeuten" nennen dürfen. Außerdem gibt es Zusatzqualifikationen (Psychoonkologie), die für uns von Bedeutung sind.
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