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Alt 03.02.2006, 19:13
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Ausrufezeichen AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

zwischenzeitlich befinde ich mich gerade in der Phase, dass ich endlich ruhiger werde. Z.Zt. kann ich eh nichts beeinflussen und muss einfach abwarten.

Dass der Anwalt beim ersten Termin die Chancen noch nicht abwägen kann, befürchte ich auch. Klar, meinen Widerspruch habe ich am 30.1. abgeschickt. Jetzt frage ich mich natürlich, wann er dann begründet werden muss. Bleibt überhaupt noch so viel Zeit, um das Gutachten einzusehen? Ich habe diesbezüglich überhaupt keine Ahnung. Auf alle Fälle habe ich meinen behandelnden Orthopäden gebeten, auf meine Kosten ein Attest zu erstellen. Immerhin ist dieser Bereich überhaupt nicht beachtet worden. Und ich kann ja wohl kaum mit der Erklärung irgendwelcher Knochenschmerzen antreten.

Grauenhaft, wenn es tatsächlich zu einer Klage beim Sozialgericht kommen müsste. Ich weiß ja nicht, wie Du finanziell da stehst. Bist Du verheiratet und hast irgendwie einen Hinterhalt? Ich z.B. bin alleinstehend. Ein Klageverfahren, das mitunter über drei Jahre andauern kann, würde ich weder psychisch noch finanziell durchstehen können. Letztendlich wäre ich dann also gezwungen, auf irgendeine Art und Weise arbeiten gehen zu müssen, auch wenn ich daran fast kaputt gehen würde. Und das nennt sich dann Sozialstaat.

Es ist auf alle Fälle sehr frustrierend, wenn Frau feststellt, nicht mehr zu können und doch auf irgendeine Art und Weise können zu müssen.

Ganz liebe Grüße aus Berlin

Ingrid
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