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Alt 15.10.2006, 16:00
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Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: da fällt einem nichts mehr ein

Ich stelle mal folgendes ohne Kommentar dazu:


"Ministeriumssprecher zu Zuzahlungen für Krebskranke

Zuzahlung bei Krebs: Bericht teilweise zurückgewiesen




Das Gesundheitsministerium hat gegenüber tagesschau.de einen Bericht der "Bild am Sonntag" über höhere Zuzahlungen für Krebskranke in Teilen zurückgewiesen.

Es sei zwar richtig, dass bestimmte Krebskranke, die nicht zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen seien, für Medikamente und Hilfsmittel künftig bis zu zwei statt ein Prozent ihres Bruttoeinkommens aufbringen müssten, sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater. Diese Regelung sei allerdings nicht nachträglich in den Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform geschrieben worden: "Das ist eine Lüge". Diese Passage sei von Beginn an in den Regelungen für chronisch Kranke enthalten gewesen.

"Das geht auf Forderungen der Krankenkassen zurück"

Die "Bams" hatte gemeldet, die Passage über Krebserkrankungen sei erst in den vergangenen Tagen gezielt in den Entwurf eingefügt worden. Das Blatt hatte DAK-Chef Herbert Rebscher mit den Worten zitiert: "Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie dieser Punkt plötzlich in den Entwurf geschrieben wurde. Diese Regelung ist absolut grotesk und zynisch. Die Betroffenen brauchen alle Unterstützung und keine finanziellen Strafaktionen." Vater wies dies empört zurück. "Was Rebscher da sagt, ist dumm und bösartig", so der Ministeriumssprecher. Der Paragraph 62, in dem der Umgang mit chronisch Kranken geregelt sei, gehe gerade auf Forderungen der Krankenkassen zurück. Diese hätten stärker verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen gefordert. "Paragraph 62 ist nicht so angelegt, dass er die Menschen bestraft."


Maßnahme gilt nicht für alle Krebserkrankungen

In dem Artikel werde zudem der Eindruck erweckt, dass die erhöhten Zuzahlungen auch für solche Krebsarten gelte, für die es gar keine Vorsorgeuntersuchungen gebe - wie beispielsweise Leukämie. "Das ist falsch", so Vater. Die Maßnahme gelte nur beim Versäumen von Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt würden - das sei beispielsweise bei Gebärmutterhalskrebs oder Dickdarmkrebs der Fall. Zudem sei von den Plänen niemand rückwirkend betroffen. Der Passus gelte für Männer ab Jahrgang 1962 und für Frauen ab Jahrgang 1987, da für Männer Krebsvorsorge ab dem 45. und für Frauen ab dem 20. Lebensjahr angeboten werde.


Regelungen für chronisch Kranke

In ihrem Kompromiss zur Gesundheitsreform hatte sich die Große Koalition darauf verständigt, dass Zuzahlungen für chronisch Kranke nur dann auf ein Prozent des Einkommens begrenzt sein sollen, wenn sich die Patienten therapiegerecht verhalten und an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder speziellen Programmen teilnehmen. Dies ist bereits seit Wochen bekannt.


Quelle: tagesschau.de"
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Jutta
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