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Alt 07.03.2017, 18:42
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Wiedereinstieg in das Berufsleben usw... Hilfe...

Liebe Tinkerbella,
bestimmte Fördermittel, sind daran gebunden, dass man als anerkannt schwerbehindert eingestuft worden ist. Deshalb ist der Rat des Steuerberaters erstmal gut. Alle Leistungsträger von Sozialleistungen stellen Mittel zur beruflichen Rehabilitation bzw. Wiedereingliederung zur Verfügung, überall sind die Voraussetzungen und Bedingungen anders.

Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen z.B. bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, d.h. du musst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.Man prüft bei Antragstellung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der DRV gibt es z.B. Leistungen zur Teilhabe, mit diesen Mitteln wird z.B. eine Umschulung oder Qualifizierung bezahlt oder es werden Gelder für Hilfsmittel (z.B Bürostuhl) zur Verfügung gestellt.

Der Schwerbehindertenausweis ist enorm wichtig, deshalb solltest Du unbedingt einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.Bitte gib den Namen Deiner Heimatstadt und Antrag auf Schwerbehinderung in eine Suchmaschine ein, dort findest du die nötigen Angaben.

Bitte stelle den Antrag so schnell wie möglich, da seit der Erstdiagnose schon fast 2 Jahre vergangen sind.

Es gibt in allen Bundesländern, Beratungsstellen zur beruflichen Wiedereingliederung, eine ist z.B. der Integrationsfachdienst. Meistens ist er beim Landratsamt angegliedert.
Berufliche Wiedereingliederung ist ein ziemlicher Dschungel durch die Behörden, nur Mut, Du findest den Weg.Manchmal werden auch sog. Fallmanager eingesetzt.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (07.03.2017 um 18:57 Uhr)
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