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Alt 23.04.2009, 09:37
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wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Hallo zusammen,

hier etwas rechtliches:
Der "Nachteilsausgleich" ist erst ab dem Tag der Antragstellung wirksam.
Er kann nicht rückwirkend gestellt werden.
Der Tag der ersten Gültigkeit wird auf dem Ausweis eingetragen.
Leistungen oder "Vorteile" die einem so ein Ausweis bietet, werden auch immer erst ab diesem Tag gewährt. Zum Beispiel bei der Einkommenssteuer.

Auf Urlaub, der im letzten Jahr nicht gewährt worden ist, hat man meines Wissens keinen Rechtsanspruch. Hier sollte man ggf. mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat sprechen.

Alles Gute wünscht
Wolfgang
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