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Alt 17.03.2005, 20:43
Gast
 
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Standard Fahrtkosten zur Bestrahlung

Von den Krankenkassen wird man auf die Möglichkeit der "Übernahme von Fahrtkosten" für eine Chemotherapie wohl nicht im Vorfeld informiert...

1.Kann man diese Fahrtkosten eigentlich auch noch Rückwirkend geltend machen und wenn ja, wieviel Zeit dar zwischen "Antrag auf Fahrtkosten" und Abschluss der Chemotherapie vergangen sein?
2. Gibt es Vorschriften, wo eine Chemotherapie durchgeführt werden muss oder anders gesagt, kann man auch Fahrtkosten geltent machen, wenn die Klinik in der man eine Chemo bekommt, etwas weiter entfernt liegt?

Gruss Matze
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