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Alt 13.03.2005, 16:50
Gast
 
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Standard Brustwiederaufbau

Hallo, Mona,

deine Frage irritiert mich sehr! Es geht nicht darum, was wir wollen, daß uns die Ärzte sagen! Sondern darum, daß sie aufgrund des abgelegten hippokratischen Eides uns über alles informieren müssen! Tun sie das nicht, begehen sie "Körperverletzung", und das ist ein Strafrechtstatbestand. Die vorhandenen Aufklärungblätter sind reine Makulatur, da steht nämlich Null drin. Es wird dann noch ein aufklärendes Gespräch geführt, aber das wird nicht dokumentiert, z.b. durch Tonbandaufnahme oder Mitschrift. D.h. der Arzt kann hinterher immer behaupten er habe dich im Gespräch aufgeklärt (auch wenn er es eben nicht getan hat!) und ist - weil er einen weißen Kittel trägt und sowieso immer Recht hat und der Patient ja immer Unrecht - bei einem Prozess immer im Vorteil. D.h. aber auch, sozusagen als "goldene Regel", niemals alleine in ein Aufklärungsgespräch gehen - nur mit Zeugen (Mann, Freundin etc.), sich sofort eine Kopie vom Aufklärungsbogen geben lassen (es werden nämlich gerne die Kreuzchen gefälscht!) und vorher alle freien Stellen durch einen langen Strich entwerten! Da wirst du gleich eine Reaktion des Arztes sondergleichen erleben, denn das nimmt ihm ja die Möglichkeit, nachträglich noch etwas hinzuzufügen und er reagiert in 99% aller Fälle stinksauer, jede Wette drauf!
Wenn nicht so verfahren wird, dann hast du es - wie ich - in einem Patientenprozess mehr als schwer einen Aufklärungsfehler dem Arzt nachzuweisen. Aber zum Glück bin ich durch vielseitige Recherche viel schlauer geworden und bin hinter so manches "Arztgeheimnis" gekommen.

Deswegen nochmal, Ärzte müssen alle Risiken und Nebenwirkungen von sich aus nennen, da sie nicht davon ausgehen können, daß die Patienten die entsprechenden Fragen danach kennen. Die Ausrede, man wolle die Patientin nicht ängstigen oder mit Details überfrachten, kann nicht mehr geltend gemacht werden. Denn wer verschweigt, daß ein zum Brustaufbau verwendeter Latissimus-Muskel nicht wieder wegoperiert werden kann ohne noch mehr Schaden am Menschen durch Verletzung des Brustmuskels anzurichten und dies nur in einer Notoperation möglich ist bzw. erst dann gemacht wird, der handelt mehr als grob fahrlässig und begeht eine entsprechende Körperverletzung.

Ich hoffe, ich konnte deine diesbezügliche Frage jetzt ausreichend beantworten. Ansonsten empfehle ich die Lektüre des "Über-Lebensbuch Brustkrebs", da stehen jedenfalls die wesentlichen Fragen drin, die frau stellen sollte und jeder Arzt beantworten muss.

LG Monika :=)
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