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Alt 10.09.2014, 13:04
Charl0tte Charl0tte ist offline
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Standard AW: Königinnenweg beim 2. Rezidiv

Hallo Aureli,

wegen Deiner Baustelle mit auslaufenden Krankengeld, Rentenantrag usw. möchte ich mich Conny anschließen und Dir empfehlen, dass Du Dich am besten noch VOR der OP, auf jeden Fall VOR Ende des Krankengeldes beim Arbeitsamt meldest. Das ist wichtig, damit keine Lücke bei den Zahlungen entsteht und damit die wissen, dass Du demnächst von der Krankenkasse ausgesteuert (blödes Wort, aber heißt nun mal so) wirst und aber immer noch krank bist. Wie Conny schon sagte, bist Du dann ein "Nahllosigkeitsfall", sprich das Arbeitslosengeld füllt die Lücke zwischen Ende Krankengeld und Rentenzahlungsbeginn. Damit die aber lückenlos zahlen, musst Du Dich eben VOR dem Ende des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit melden. Fehlende Unterlagen kannst Du dann ja nach der OP nachreichen. Dann kannst Du Dich in Ruhe von der OP erholen und hast keinen Zeitdruck mehr. Keine Bange: für die Mitarbeiter beim Arbeitsamt ist das Routine, bei mir waren die netter als die meisten Krankenkassenmitarbeiter.

Das Arbeitsamt wird dann auch Deinen Gesundheitszustand prüfen (meist reichen die Unterlagen, sind bei uns ja leider eindeutig ...) und wird Dich dann eh auffordern Rente oder Reha zu beantragen. Während des Rentenantragsverfahrens bekommst Du dann Arbeitslosengeld I, und zwar in derselben Höhe wie ein "normaler" Arbeitsloser: 60 % oder 67 % (bei Kindergeldberechtigung). Das Arbeitslosengeld ist meistens höher als die Rente die nachfolgt, das hängt aber natürlich von Deinem Versicherungsverlauf ab.

So, "Ende Vortrag in Sozialversicherungsrecht". Danke Engelchen, dass ich mich hier mit solchen Formalien breitmachen durfte.

Liebe Aureli, alles, alles Gute für Deine bevorstehende OP!!

Liebe Grüße
Charl0tte