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Alt 19.07.2013, 07:59
axellino axellino ist offline
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Standard AW: Wie gehts weiter? Nahtlosigkeit krieg ich nicht...

Guten Morgen Christine,

hier liegt eine ganz klare falsche Aussage der Sachbeabeiterin der Arge vor.
Die EM-Rente baut einen Anspruch auf ALG 1 auf. Damit soll verhindert werden daß auslaufende EM-Rentenbezieher gleich wieder in ALG 2 fallen.
Nach § 345a SGB III zahlt die Deutsche Rentenversicherung pauschalierte Beiträge für diese Rentenbezieher an die Bundesagentur für Arbeit.
Dir steht ALG 1 zu bis über die weitergewährung deiner Erwerbsminderungsrente rechtskräftig entschieden worden ist.(bis zu einer maximalen Anspruchsdauer von einen Jahr) Du stellst umgehend einen Antrag auf ALG 1 und nimmst alle Papiere mit die Dir vorliegen.Aussteuerung der Krankenkasse...Rentenbescheid bis ende Juli....ein Bescheid der Rentenversicherung das Du einen weitergewährungsantrag der Rente gestellt hast usw.
Lasse Dich nicht abwimmeln....Du stellst Dich den Arbeitsmarkt aufgrund deines Restleistungsvermögen zur Verfügung....das ist wichtig beim Antrag
also nicht gleich mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ins Haus flattern.
Dieses Restleistungsvermögen wird dann evtl. wieder durch den Medezinischen Dienst der Arge festgestellt um an die evtl.Nahtlosigkeitsregelung ran zu kommen.


Ganz klare Aussage,
Du hast auch durch die Zeit der jetzt ablaufenden EM-Rente einen neuen ALG 1 Anspruch erworben.Wie hoch der sein wird und wie die fiktive Berechnung dafür aussieht,weiss ich leider nicht.


Viele Grüsse

axellino
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