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Alt 02.02.2010, 17:07
Stefans Stefans ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe - was meint ihr dazu ?

Hallo Wolfgang,

Zitat:
Zitat von Wolfgang008 Beitrag anzeigen
du klammerst die Schwächen der Menschen bewußt aus und rettest dich in die Patientenverfügung, dass obwohl oftmals, diese sogar eingeklagt werden muß!
Hm... wenn das so angekommen ist, habe ich mich ganz missverständlich ausgedrückt. Die Schwächen der Menschen sehe ich sehr wohl. Es gibt auch in meinem Umfeld nur wenige, denen ich so vertraue, dass ich mein Leben in ihre Hände legen würde (und genau die haben eine Vorsorgevollmacht von mir).

Aber was heisst "rettest dich in die Patientenverfügung"? Die Patientenverfügung _ist_, wenn keine aktuellere, persönliche Äußerung des Kranken vorliegt, nunmal das Dokument, an das sich die Behandler zu halten haben. Oder habe ich da grundlegend etwas falsch verstanden?

Ich "rette" mich nicht irgendwohin. Sondern bestehe nur darauf, dass Menschen, die - wie du? - von Berufs wegen mit der Pflege und medizinischen Versorgung von Kranken betraut sind, sich an Recht und Gesetz halten.

Du hast hier gesagt, dass du (und deine Kollegen) in deiner Position den Willen der Kranken grundsätzlich missachten ("keiner meiner Kollegen, so wie ich, dem je zustimmen"). Damit machst du dich - wenn du deine Position in der Praxis umsetzt - strafbar. Das ist dir schon klar, oder?

So ein Verhalten finde ich völlig inakzeptabel. Ich möchte auf den Rechtstaat vertrauen können. Auch als schwer kranker Patient, der Ärzten und Pflegern hilflos ausgeliefert ist. Aber wenn die schon vorher öffentlich bekannt geben, dass ihnen die Gesetze in diesem Land am A*sch vorbei gehen... dann liege ich mit meiner Vorstellung vom persönlichen "final exit" wohl doch nicht so ganz verkehrt Meine Frau wußte als Krankenschwester schon sehr genau, warum es ihr größter Horror war, im Krankenhaus oder Pflegeheim zu sterben. War mir zwischenzeitlich entfallen, bis ich mal wieder statements wie deines gehört habe.

Zitat:
Jedoch befürchte ich, dass die Patientenverfügung falsch verstanden werden kann, denn die läßt ebenfalls keine aktive Sterbehilfe zu.
Ja, und die Grenzen zwischen passiv und aktiv sind fliessend. Das berührt aber das Thema im Grundsatz nicht.

Viele Grüße,
Stefan

PS: Zu deiner infamen Behauptung "durch Sterbehilfe gedeckter Mord" hat du dich immer noch nicht geäußert. Kommt da noch irgendwas?