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Alt 13.12.2008, 21:30
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Conny44 Conny44 ist offline
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Standard AW: Behandlungserfolg = Placeboeffekt

Hallo,

was ich jetzt überhaupt nicht verstehe, ist, wie will man bitteschön im Nachhinein abklären können, ob es sich um einen Placeboeffekt handelt oder nicht? Tatsache ist doch, dass der Tumor nachweislich zurückgegangen ist, und dann kann man das "Warum" "Wieso" "Weshalb" doch nur "vermuten", oder irre ich da? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf???
Es geht der KK doch vielmehr nur darum, dass zur positiven Reaktion, nämlich die Verkleinerung des Tumors, möglicherweise der naturwissenschaftliche Nachweis einer spezifischen Wirkung fehlt. Aber sind denn die bildgebenden Verfahren nicht Nachweis genug? Selbst wenn man es als Placebo abtut, so sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es Studien gibt, in denen es bei Patienten, welche mit Placebo behandelt wurden, eine deutliche Verbesserung gegenüber nicht behandelten Patienten gibt.

Wenn ein Gutachter hier eingeschaltet werden sollte, so muss dieser nämlich mit 100%iger Sicherheit sagen können, dass es schier unmöglich ist, dass der Tumor durch die komplementäre Behandlung geschrumpft sei. Ein unabhängiger Gutachter wird das sicher nicht tun.

Ich sehe aber vielmehr das Problem darin, dass z.B. Hyperthermie tatsächlich als vertragsärztliche Versorgung nicht anerkannt ist. Dazu gab es vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung einen Beschluss, welcher am 14.05.2005 im Bundesanzeiger und am 17.06.2005 im Deutschen Ärzteblatt bekannt gemacht wurde. Er ist seit dem 15.05.2005 in Kraft.

Allerdings habe ich auch Urteile gefunden, wonach besonders schwer erkrankte Patienten unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung auch für in Deutschland nicht anerkannte Heilmethoden verlangen können.
(Az: B 1 KR 7/05 R, 12/04 R und 12/05 R)

Ich würde es auf alle Fälle versuchen und mich nicht abspeisen lassen.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

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Geändert von Conny44 (14.12.2008 um 00:21 Uhr) Grund: Ergänzung
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