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Alt 24.06.2007, 13:07
Sonnenschein74 Sonnenschein74 ist offline
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Standard AW: Brustkrebs während der Schwangerschaft und die beruflichen Folgen

Hallo Regina!

Krankengeld hat sie bisher nicht bekommen. Sie war auch bis jetzt nicht krankgeschrieben, da sie sich momentan im Erziehungsurlaub befindet.

Da wir bis September noch Erziehungsgeld erhalten, ist die Frage ob die Krankschreibung erst nach Ablauf des Erziehungsurlaubes erfolgen sollte oder muss.

Wie schon geschrieben, wollte meine Frau von Oktober bis Dezember 2007 als Aushilfe, ab Januar 2008 wieder als 3/4 Stelle arbeiten.

Diese Entscheidung hatte Sie vor bekanntwerden der Erkrankung Ihrem Chef mitgeteilt.

Du meinst aus der Reha sollte sie auf jeden Fall als arbeitsunfähig entlassen werden?

Gruß Marcus
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