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Alt 29.04.2006, 19:34
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Registriert seit: 25.12.2003
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Standard AW: OP mit Patientenvergügung ?!?!

Hallo Ladykitt
leider ist es nicht immer so dass sich Ärzte an eine Patientenverfügung halten.
Sie argumentieren, man könne sich ja jetzt in der Situation anders entscheiden.
Eine rechtliche Grundlage, dass eine solche Verfügung für die Ärzte bindend ist, gibt es leider nicht. Ich spreche aus Erfahrung.( ich habe bis zu meiner Erkrankung auf einer Intensivstation gearbeitet und oft gab es trotz der Verfügung eine intensive Thearpie-leider)
Wichtig ist es, eine solche zu haben, nicht nur Krankheit, sondern auch ein Unfall kann einen in eine solche Situation bringen, wo man sie bräuchte.
Besser eine zu haben als keine.
Dabei ist es wichtig, sie regelmäßig zu aktualisieren, d.h. mit Datum und Unterschrift, um damit zu signaliesiren ich bin immer noch der Meinung, was in der Verfügung steht. Ansonsten ist schnell das Argument auf dem Tisch: "die Verfügung ist zwei Jahre alt, der Patient könnte sich ja anders entschieden haben."
Ich rate deinem Vater in jedem Fall eine zu machen (es gibt im Internet auch Vordrucke oder das Krankenhaus hat einen solchen) wo man nur wenig hinzuschreiben muß.
Ich wünsche deinem Vater alles Gute und hoffe, dass die Verfügung erst gar nicht zum Einsatz kommen muß

Barbara
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