Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 01.02.2004, 10:06
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard keine zusatzversicherung für krebskranke

hallo ingrid,

das ist nichts besonderes gegen krebskranke. eine freiwillige versicherung kann jede(r) nur abschließen für "ereignisse", die noch nicht eingetreten sind. nach eintritt eines "schadensfalles" kann sich niemand mehr zu seiner behandlung oder beseitigung versichern, weder bei einer kranken- noch bei einer unfall- noch bei einer rechtsschutzversicherung. das ist auch verständlich, denn die nicht betroffenen zahlen für die betroffenen mit, weil nur so versicherungsprämien bezahlbar sein können.

wenn man eine versicherung abschließen könnte, wenn man ihre leistungen schon braucht, kämen alle erst zur versicherung, nachdem sie krank geworden sind oder ein schadensfall eingetreten ist. dann müssten kranke für kranke, prozessierende für prozessierende und unglücksopfer für unglücksopfer zahlen – die versicherung wäre dann unbezahlbar.

nicht alles, was uns selbst unglücklich macht, ist ein fehler anderer. man muss eben zusatzversicherungen abschließen, bevor man sie braucht.

christian
(kein versicherungsbeschäftigter)
Mit Zitat antworten