Thema: Testament
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Alt 30.11.2004, 21:24
Gast
 
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Standard Testament

Lieber Gast H.,

jetzt wirds noch komplizierter und du solltest wahrlich KEIN Testament ALLEINE aufsetzen. Das könnte unter Umständen vollständig in die Hose gehen!

Also: ganz langsam zum mitschreiben ;-),

du hast das Haus deiner Eltern VOR der Heirat überschrieben bekommen.

Du hast einen Mann geheiratet, der ein Kind aus erster Ehe hat.

Dann bekamt ihr einen gemeinsamen Sohn.

Soweit die Fakten.

Du hast jetzt die Möglichkeit, (bitte auch nur notariell) den gemeinsamen Sohn als Alleinerben einzusetzen.

Deinen Mann lässt du außen vor, er kann ja lebenslanges Wohnrecht bekommen.

Damit wäre der Sohn aus 1. Ehe NICHT erbberechtigt.

Soll dein Mann aber als nächster Erbe genannt werden und erst danach euer gemeinsamer Sohn, DANN ist der Sohn aus 1. Ehe auch erbberechtigt.

Puh, wirklich schwierig, eure Situation und ich habe hier keinen Anwalt für Erbrecht.
Das ist ein spezielles Gebiet.

Es gibt da eventuell die Möglichkeit einen kleinen Umweg zu machen, eine kleine Lücke sozusagen, mit dem dein Wunsch noch realisierbar sein könnte (Berliner Modell).
Aber dafür solltest du tatsächlich einen Notar aufsuchen, der kennt sich damit absolut besser aus.

Wenn ich du wäre, würde ich den gemeinsamen Sohn als Alleinerben einsetzen, dem Mann lebenslängliches Wohnrecht einräumen und dem ganzen anderen Mist dadurch entgehen.

Aber die Entscheidung liegt bei dir (und bitte bitte erst nach einer Beratung beim Notar).

Ich wünsche dir viel Glück und die RICHTIGE Entscheidung! :-)

Norma
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