Zitate aus dem Beratungsblatt.
"Damit die .... sich an den Kosten für die Haushaltshilfe beteiligen kann,- müssen Sie das vorher bei der .... beantragen. Die dafür nötigen Formulare erhalten Sie in jeder Geschäftsstelle Formulare
- muss im Haushalt ein Kind leben, dass be Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (die gesetzliche Altersgrenze ist das zwölfte Lebensjahr), oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist (Ausnahme bei normal verlaufender Schwangerschaft oder Entbindung)
- darf niemand in Ihrem Haushalt leben, der die nötigen Aufgaben übernehmen kann. An Wochenenden ist dies in der Regel nur bei Alleinstehenden der Fall.
Ende des Zitats
Hier scheint mir der letzte Satz der wichtige zu sein.
Bedeutet für mich, dass in der Regel der Partner während der Woche arbeiten muss und nicht als Hilfe zur Verfügung steht.
Das Zitat ist vaus den Merkblättern meiner Krankenkasse zitiert, für Andere gilt glaube ich die Grenze bei 12 Jahren.
Alles Liebe für Euch
Wolfgang