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Alt 28.04.2008, 17:17
bebe bebe ist offline
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Daumen hoch AW: Misteltherapie??

Artikel in der Apotheken Rundschau: Krankenkassen müssen Mistelpräparate zur Unterstützung einer Krebserkrankung erstatten. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Dresden hervor, das jetzt rechtskräftig wurde. Begründung: Die Misteltherapie gilt innerhalb dieser besonderen Therapierichtung als Standard in der Krebsbehandlung AZ: S 28KR 534/045

Mir wurde vor 19 Jahren noch eine Lebenserwartung von zwei Jahren vorhergesagt. Außer dem großen Können meines Profs schiebe ich mein Überleben auf die Mistel. Damals war ich in einer Studie für Lektinol
Alles erdenklich Gute bebe
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