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Alt 15.05.2007, 16:00
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DALI DALI ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Regina_Beate,

danke für die Nachricht. Spreche Dich nur daher gleich als Neuling hier so direkt an, weil Du für mich nach Sichtung der Beiträge am weitesten gekommen bist.

Was meinen Einspruch betrifft hat ihn mein Anwalt bereits 2006 gegenüber DRV Bund gemacht und ich zusätzlich noch einmal im April. Also von daher kein Problem, da die Fristen eingehalten sind.

Nun soll ich aber entscheiden (Anschreiben RA), ob ich Musterprozesse abwarten will oder in Klage gehen will. Gleichzeitig werde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Klage durch alle Instanzen zu rechnen ist.

Dazu möchte ich mir nun praktisch dritte Meinungen einholen. Am einfachsten wäre ja alles, wenn sich die betroffene Frau, zu deren EU-Rente vor dem BSG
geurteilt wurde, mal im Netz dazu geäußert hätte

So ergeben sich Fragen, wie:

Was kosten Klagen vor dem SG, LSG und BSG? Wenn sie kostenfrei wären, brächte man mich nicht auf die Möglichkeit einer Prozeßkostenhilfe aufmerksam machen. Natürlich ist der RA nach Aufwand zu zahlen. Bei allen Instanzen kommt da schon was zusammen. Hatte ja dazu schon geschrieben.

Wenn ich Dich richtig verstehe, klagst Du schon über ein Jahr oder meinst mit Papierkram die Einsprüche. Ist dann die Klage immer noch beim SG anhängig oder schon beim LSG?
Bei den Mindestbearbeitungszeiten sind mir für das SG 6Monate bekannt.

Was Deinen Hinweis mit den Steuern angeht, klappt er leider nur bei den Steuerpflichtigen. Was bei alleinlebenden EU-Rentnern schon nicht mehr greifen dürfte.

Im Prinzip gibt es nur Black oder Wight. Meine Ungeduld, die Musterprozesse nicht abwarten zu wollen, würde mich, bedingt durch geschätzte Unkosten, die völlig ungewisse Nachzahlung kosten. Bei einer Niederlage vor den SG-Instanzen trage ich zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Und wenn während der Klage gesetzlich die Weichen für eine rein zukünftige Erhöhung
gestellt werden..., verbrenne ich praktisch mein Geld.

Vielleicht meldet sich noch jemand hier zu Wort, der sich auch schon für eine Klage entschieden hat und kann Erfahrungen oder
Überlegungen berichten. Ich werde auf jedenfall dran bleiben.

Übrigens bei einem Erstkontakt im Büro eines Rentenberaters wurde mir gleich der Kostensatz für eine Gesprächsstunde eröffnet. 214 Euro+MWSt. Auf so ein Angebot kann ich gern verzichten.

Viele Grüße DALI

Geändert von DALI (15.05.2007 um 16:15 Uhr)
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